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Anstellung als Haushaltshilfe

Wie geht es weiter wenn ich einen passenden Job gefunden habe?

Nach dem erfolgreichen Erstkontakt vereinbaren Sie ein Erstgespräch und einen Termin für einen Probeeinsatz. Informieren Sie jemanden in Ihrem Umfeld, dass Sie einen Erstbesuch bei einem Haushalt machen und geben Sie der Person die Adresse. Sicher ist sicher. War das Probearbeiten erfolgreich, ist

Wird der Probeeinsatz bezahlt?

Vereinbaren Sie am besten vorab gemeinsam, ob und in welcher Höhe der Probeeinsatz bezahlt werden soll. Meist reichen schon 30-60 Minuten, um festzustellen, ob Sie zusammenarbeiten wollen. Dauert das Probearbeiten länger, sollte selbstverständlich dafür bezahlt werden.

Brauche ich einen Arbeitsvertrag mit dem/der Auftraggeber:in?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht verpflichtend. Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, z. B. über die anfallenden Tätigkeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfrist.

Wie finde ich einen passenden Job?

Ein vollständiges Profil ist das A und OBevor Sie mit der Suche starten, füllen Sie Ihr Profil möglichst vollständig ist. Denn Ihr Profil ist das Erste, was potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich genauer anschauen werden. Ihr Profil ist dabei vergleichbar mit einem Lebenslauf bei einer kl

Wie läuft die Bezahlung ab?

Vereinbaren Sie die Zahlungsmodalitäten am besten vor Arbeitsbeginn und halten Sie sie im Arbeitsvertrag fest: Stundenlohn oder Monatslohn Zeitpunkt der Abrechnung, z. B. Monatsende oder nach jedem Arbeitseinsatz Überweisung auf Ihr Konto oder bar

Wie kann ich ein Arbeitsverhältnis kündigen?

Sie können ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Wenn möglich, sprechen Sie Ihre Kündigung vorher an, damit die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sich darauf einstellen kann. Kündigen Sie am besten schriftlich und behalten eine Kopie der Künd

Welche Steuern muss ich abführen?

Welche Steuern Sie von Ihrem Lohn abführen müssen, hängt davon ab, welches Verfahren angewendet wird. Vereinfachtes Steuerverfahren mit der Quellensteuer Wenn Sie über das vereinfachte Verfahren abgerechnet werden können, müssen Sie von Ihrem Bruttolohn nur eine Quellensteuer von 5% abführen.

Muss der Haushalt für mich eine Versicherung abschliessen?

Private Haushaltshilfen Ja, der Haushalt muss eine Unfallversicherung abschliessen, denn diese Versicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wenn Sie älter als 17 Jahre alt sind, dann muss er Sie auch bei den Sozialversicherungen (AHV) anmelden. Selbständige Haushaltshilfen und Reinigungsfirmen

Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich krank bin?

In der Schweiz muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn für eine gewisse Zeit weiter zahlen – ob bei Covid-19, Grippe oder anderer Erkrankung. Das ist auch so, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet worden ist. Das Obligationenrecht (OR) bestimmt, dass der

Muss ich als Haushaltshilfe Ferien beziehen, weil es die Auftraggeberin oder der Auftraggeber wünscht?

Reguläre Anstellung Nein, Ihre Auftraggeberin oder Ihre Auftraggeber darf Sie nicht kurzfristig in die Ferien schicken. Werden die Arbeitseinsätze vorbeugend abgesagt, muss sie oder er für die ausfallenden Arbeitsstunden den Lohn weiterzahlen. In diesem Fall müssen Sie die Arbeitsleistung nicht nac

Darf ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

An gesetzlichen Feiertagen dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden und die ausgefallenen Arbeitsstunden müssen nicht kompensiert werden. Der Bundesfeiertag (1. August) ist der einzige nationale Feiertag, der von Gesetzes wegen bezahlt werden muss und an dem nicht gearbeitet werden darf. Er gilt