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Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich krank bin?

In der Schweiz muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn für eine gewisse Zeit weiter zahlen – ob bei Covid-19, Grippe oder anderer Erkrankung. Das ist auch so, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterzeichnet worden ist. Das Obligationenrecht (OR) bestimmt, dass der Lohn für mindestens drei Wochen bezahlt werden muss. Bei mehrjährigen Arbeitsverhältnissen nimmt die Dauer der Lohnfortzahlung zu. Ebenso können kantonale Normalarbeitsverträge eine längere Lohnfortzahlungspflicht vorsehen.

Wenn Sie sich wiederholt nicht gut fühlen, dann gehen Sie unbedingt zum Arzt. Meist ist im Arbeitsvertrag geregelt, nach wie vielen Krankheitstagen ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss. Ohne Arztzeugnis kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung erlöschen.