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Fallen bei der Anstellung der Haushaltshilfe Steuern an?

Auf das Einkommen, welches die Haushaltshilfe von Ihnen bezieht, muss sie Steuern bezahlen. Als Arbeitgeber ziehen Sie am einfachsten eine Quellensteuer von 5% vom Bruttolohn ab (d.h. sie halten einen Teil vom Lohn zurück und leiten ihn am Jahresende an den Staat weiter). Durch den Abzug der Quellensteuer muss die Haushaltshilfe das Einkommen nicht weiter versteuern. Dieses "vereinfachte Abrechnungsverfahren" ist unabhängig von der Nationalität – auch Haushaltshilfen mit Schweizer Pass können so abgerechnet werden.

Zusätzlich steht auch das "ordentliche Verfahren" ohne Quellensteuerabzug zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gern bei der korrekten Lohn- und Steuerberechnung mit unserem Anstellungsassistenten Fairboss.ch.

Mehr dazu, welche Steuern Sie abführen müssen, erfahren Sie hier: Steuern