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Welche Steuern muss ich abführen?

Welche Steuern Sie von Ihrem Lohn abführen müssen, hängt davon ab, welches Verfahren angewendet wird.

Vereinfachtes Steuerverfahren mit der Quellensteuer
Wenn Sie über das vereinfachte Verfahren abgerechnet werden können, müssen Sie von Ihrem Bruttolohn nur eine Quellensteuer von 5% abführen.

Diese behält Ihre Auftraggeberin oder Ihr Auftraggeber ein und führt sie an den Staat ab. Das heisst, dass Sie keine weiteren Steuern auf diesem Einkommen bezahlen müssen. Dieses Verfahren mit Quellensteuerabzug steht allen Haushaltshilfen offen, egal ob Sie einen Schweizer oder ausländischen Pass haben.

Ordentliches Steuerverfahren
Wenn Sie über das ordentliche Abrechnungsverfahren abgerechnet werden (kein Quellensteuerabzug), dann müssen Sie das Einkommen in Ihrer jährlichen Steuererklärung ausweisen und so versteuern. Der Steuersatz liegt dann meist über 5%.

Die Voraussetzungen für das das vereinfachte Steuerverfahren sowie Vor- und Nachteile beider Verfahren finden Sie hier: Steuern und Sozialversicherungen