Sofern die Sozialversicherungsbeiträge im Standard-Verfahren abgerechnet werden und der Arbeitnehmer entweder Schweizer oder Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C ist, untersteht er der ordentlichen Besteuerung.
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, ende Jahr einen Lohnausweis auszustellen. Dieser wird dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt, damit er den Lohn in der Steuererklärung korrekt angeben kann.