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Muss ich eine Haushaltshilfe auch für einen einmaligen Einsatz versichern und abrechnen?

Ja, auch für einen einmaligen Einsatz wie eine Endreinigung für die Wohnungsabgabe müssen Sie Ihre Reinigungskraft anmelden. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
1. Ihre Haushaltshilfe arbeitet auf selbständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus.
2. Es handelt sich um einen Sackgeldjob, d. h. der Gesamtlohn im Kalenderjahr beträgt weniger als CHF 750.- und die Haushaltshilfe ist in diesem Kalenderjahr höchstens 25 Jahre alt.
In diesen zwei Fällen müssen Sie Ihre Reinigungskraft für einen einmaligen Einsatz nicht anmelden.

Gut zu wissen: Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten keine Versicherung für einmalige Einsätze an. Deshalb bietet es sich in diesen Fällen an, bereits versichertes Reinigungspersonal anzustellen, z. B. über eine Reinigungsfirma.