Wer eine Haushaltshilfe einstellt, wird zum privaten Arbeitgeber. Dazu gehören einige Pflichten: Sozialversicherungsbeiträge einbezahlen, eine Unfallversicherung abschliessen oder Löhne transparent abrechnen. Nur in einem Fall lassen sich diese Arbeitgeberpflichten verhindern. Nämlich dann, wenn die Haushaltshilfe selbständig erwerbend ist und all dies selbst übernimmt. Was sich verlockend anhört, ist aber nicht immer eine echte Option.
Es reicht leider nicht aus, wenn eine Haushaltshilfe sagt, sie sei selbständig erwerbend. Dies ist erst dann der Fall, wenn sie bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbständige eingetragen ist. Nur dann darf sie auf eigene Rechnung putzen, bügeln, gärtnern, handwerken oder waschen sowie die Sozialversicherung selbst abrechnen. Vereinfacht gesagt muss also bereits eine Einzelfirma bestehen, damit von einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausgegangen werden kann. Für die Beantragung der Selbständigkeit muss die Haushaltshilfe über eigenes Arbeitsgerät, freie Arbeitsentscheidungen und einen wechselnden Kundenstamm verfügen.
Kann die Haushaltshilfe ihre Selbständigkeit konkret ausweisen (oder engagieren Sie eine Reinigungsfirma), dann vereinfacht dies die Abrechnung. Selbständig erwerbende Haushaltshilfen zahlen die AHV-Beiträge ab dem ersten Gewinnfranken selbst. Als Kunde einer selbständig erwerbenden Reinigungskraft, Handwerkers oder Gärtners müssen Sie keine AHV-Anmeldung vornehmen.
Wenn Sie privat eine Haushaltshilfe anstellen, sind Sie verpflichtet, eine eventuelle Selbständigkeit genau zu prüfen. Lassen Sie sich den Eintrag bei der AHV-Ausgleichskasse zeigen, welcher die Selbständigkeit bestätigt. Fehlt diese Bestätigung, ist nicht von Selbständigkeit auszugehen. Es handelt sich dann um eine Anstellung im Privathaushalt mit Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Lohnfranken.
Bietet eine Firma oder eine selbständige Hauhaltshilfe ihre Dienste auf Homeservice24 an, so liegt der Stundenpreis in der Regel höher als bei einer Direktanstellung. Die Sozialversicherungskosten, welche sie selbst abliefert, werden über die Rechnung dem Kunden belastet. Dazu kommt auch ein gewisser Gewinnanteil und ein Aufschlag für den administrativen Aufwand. Im Gegenzug muss sich der Kunde nicht mit AHV oder Unfallversicherung auseinandersetzen. In der Regel ist eine Direktanstellung aber einfacher als gedacht (unser Anstellungsassistent Fairboss.ch unterstützt Sie dabei Schritt für Schritt).