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In welchem Fall darf eine Haushaltshilfe auf Rechnung arbeiten?

Ist Ihre Haushaltshilfe selbständig tätig, können Sie die erbrachte Leistung über eine Rechnung vergüten und müssen Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden.

Um Rechnungen auszustellen, muss die Reinigungskraft unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung am Markt sichtbar sein und durch regelmässige Akquisetätigkeiten ihren Kundenstamm vergrössern wollen. Eine regelmässige Tätigkeit für mehrere Stammkunden hingegen reicht für eine Selbstständigkeit nicht aus. Besteht für Sie eine Unsicherheit darüber, ob Ihre Haushaltshilfe tatsächlich selbständig ist, lassen Sie sich die Bestätigung der AHV für den selbständigen Erwerb von Ihrer Haushaltshilfe zeigen.