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Finden der richtigen Hilfe

Finden der richtigen Hilfe

Interview
In der Regel geschieht der Erstkontakt per Telefon. Vertrauen Sie dabei auf Ihr Bauchgefühl, machen Sie sich ein erstes Bild und entscheiden Sie, ob Ihnen die Person spontan sympathisch ist. Falls die Person bei Ihnen zu Hause arbeiten soll, während Sie anwesend sind, überlegen Sie sich, was sie dabei für ein Gefühl hätten.

Vorstellungsgespräch
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall ein Gespräch mit dem/der ArbeitnehmerIn zu vereinbaren und so die wichtigsten Fragen zu klären. Als Orientierungshilfe stellen wir Ihnen die folgende Frageliste für das Erstgespräch zur Verfügung:

Fragenkatalog für Erstgespräch mit Haushaltshilfe

Laden Sie die Personen, die Ihnen sympathisch sind, zu einem Interview ein. Dieses kann an einem neutralen Ort, oder gleich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Das gibt der Person die Möglichkeit, sich ein Bild vom potenziellen Arbeitsort zu machen. Für das Vorstellungsgespräch müssen Sie keinen Lohn bezahlen.


Folgende Themen sollten Sie in dem Gespräch ansprechen:

Aufgaben
Erklären Sie zu Beginn des Gespräches, welches genau die Aufgaben sind und welche Erwartungen Sie haben. Geht es z.B. nur ums Putzen oder gehören auch Aufgaben wie Bügeln, Kochen oder Einkaufen dazu?

Erfahrung
Welche Erfahrung bringt Ihre zukünftige Haushaltshilfe mit? Hat sie Erfahrung mit den erforderlichen Aufgaben? Welche Tätigkeiten hat sie bereits ausgeübt? Entspricht die Person Ihren Erwartungen?

Referenzen
Kann die Person allenfalls eine Ausbildung (z.B. bei Gartenarbeiten) oder Empfehlungen anderer Arbeitgeber vorweisen?

Bezahlung
Fragen Sie nach den Gehaltsvorstellungen des Arbeitnehmers und klären Sie die Anstellungskonditionen. Dazu gehören Spesen für Anreise, Verpflegung, Ferienanspruch usw.

Verfügbarkeit
Natürlich muss die Haushaltshilfe an den von Ihnen gewünschten Terminen verfügbar sein. Besprechen Sie aber allenfalls auch die Möglichkeiten von spontanen Einsätzen und zeitlicher Flexibilität.

Probebearbeiten
Wenn Sie sich für eine oder mehrere Personen entschieden haben, vereinbaren Sie einen Probeeinsatz. So sehen Sie, ob die Arbeitsweise und die Erledigung der Arbeiten Ihren Vorstellungen entsprechen und ob Sie sich beispielsweise vorstellen können, dass die Person sich alleine bei Ihnen zu Hause aufhält, wenn sie ausser Haus sind. Für einen zeitlich limitierten Probeeinsatz schulden Sie rechtlich keine Entschädigung. Dennoch ist es üblich und fair, auch für diese Leistung einen Lohn zu zahlen.

Wenn Sie die passende Person gefunden haben, beachten Sie unbedingt unsere Empfehlungen zur Anstellung (Vertrag, Versicherungen, etc.)