Ja, auch für einen einmaligen Einsatz wie eine Endreinigung für die Wohnungsabgabe müssen Sie Ihre Reinigungskraft anmelden. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
1. Ihre Haushaltshilfe arbeitet auf selbständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus.
2. Es handelt sich um einen Sackgeldjob, d. h. der Gesamtlohn im Kalenderjahr beträgt weniger als CHF 750.- und die Haushaltshilfe ist in diesem Kalenderjahr höchstens 25 Jahre alt.
In diesen zwei Fällen müssen Sie Ihre Reinigungskraft für einen einmaligen Einsatz nicht anmelden.
Gut zu wissen: Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten keine Versicherung für einmalige Einsätze an. Deshalb bietet es sich in diesen Fällen an, bereits versichertes Reinigungspersonal anzustellen, z. B. über eine Reinigungsfirma.