Reguläre Anstellung
Ja, gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe bei der AHV – und damit bei den wichtigen Sozialversicherungen – anzumelden. So ist Ihre Haushaltshilfe im Ernstfall vor den negativen Konsequenzen von Invalidität, Erwerbsausfall und Arbeitslosigkeit geschützt.
Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe mit unserem Anstellungsassistenten Fairboss.
Hier stellen wir Ihnen das passende Formular für Ihren Kanton zum Download bereit und die Adresse, an die Sie das ausgefüllte Formular schicken müssen. Gut zu wissen: Für die Anmeldung haben Sie nach der Anstellung 30 Tage lang Zeit.
Wir erklären Ihnen hier im Detail, welche Schritte zur Anstellung und Versicherung Ihrer Haushaltshilfe notwendig sind:
Wie stelle ich eine Haushaltshilfe an?
Selbständige Haushaltshilfen und Reinigungsfirmen
Nein, eine selbständige Haushaltshilfe oder Reinigungsfirma müssen Sie nicht anmelden.