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Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe von den Steuern abziehen?

Leider nein, die Kosten für Ihre Haushaltshilfe können Sie nicht von der Steuer absetzen. Die Steuerbehörden sehen diese Kosten als Teil der normalen Lebenshaltungskosten an. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, aufgrund derer Sie Haushaltsarbeiten nicht mehr ohne Hilfe ausüben können, ist es möglich, die Kosten für Ihre Wohnungsreinigung von der Steuer abzusetzen. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest.