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Anstellungs-Tipps für Haushaltshilfen

Wir finden: Eine legale Anstellung ist bei jeder Arbeit selbstverständlich. Wenn Sie als Haushaltshilfe oder Reinigungskraft bei einer oder mehreren Privatpersonen arbeiten, können Sie von den Vorteilen einer Anstellung profitieren, zum Beispiel Ferienzuschlägen und Lohnfortzahlungen bei Krankheit.

Im Folgenden erfahren Sie, welche weiteren Vorteile eine legale Anstellung für Sie hat und was genau dafür zu erledigen ist.

 

Formalitäten klären

Gut zu wissen: Um Ihre Anstellung kümmert sich Ihr:e Auftraggeber:in.

Zuerst werden Sie für die Sozialversicherung angemeldet. Damit sind Sie im Fall von Arbeitslosigkeit oder Krankheit abgesichert. Für die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) benötigt Ihr:e Auftraggeber:in persönliche Angaben wie Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihre AHV-Nummer (falls bereits vorhanden). 

Wählt Ihr:e Auftraggeber:in das vereinfachte Abrechnungsverfahren bei der AHV, werden die Steuern direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Ihr Nettolohn wird Ihnen ausgezahlt. Das hat zwei Vorteile für Sie: Sie müssen sich nicht selbst um die Zahlung Ihrer Einkommenssteuern kümmern und Sie profitieren von einem niedrigen Quellensteuersatz.

Tipp: Mit unserem kostenlosen Anstellungs-Assistenten Fairboss kann Ihr:e Auftraggeber:in Ihre Anstellung in wenigen Schritten erledigen. Geben Sie diesen Tipp gern weiter.

 

Ihre Vorteile bei einer legalen Anstellung

Für Sie als Haushaltshilfe hat eine legale Anstellung viele Vorteile:

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag, in dem alle Details klar und verbindlich geregelt sind.
  • Sie sind durch das Arbeitsrecht geschützt und können nicht einfach so entlassen werden.
  • Sie haben in Ihrem Job als Reinigungskraft Anspruch auf Krankengeld und Ferienzuschlag. 

 

 Die Vorteile für Auftraggeber:innen

Auch Auftraggeber:innen geniessen zahlreiche Vorteile durch die vertragliche Anstellung einer Haushaltshilfe in ihrem Privathaushalt:

  • Durch den Arbeitsvertrag sind alle Arbeitsbedingungen nachweislich geregelt.
  • Der oder die Auftraggeber:in kann sich darauf verlassen, dass ihre Haushaltshilfe zuverlässig erscheint und die Arbeit erledigt.
  • Mit einer Anstellung vermeiden Auftraggeber:innen Strafen, die bei fehlender Arbeitserlaubnis, Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung drohen würden. 

 

Wichtig: die obligatorische Unfallversicherung

Ihr:e Auftraggeber:in ist verpflichtet, eine Unfallversicherung für Sie abzuschliessen. Die Unfallversicherung deckt die Kosten, die bei einem Arbeitsunfall entstehen, zum Beispiel wenn Sie auf Ihrem Arbeitsweg oder während Ihrer Arbeit in einem Privathaushalt einen Unfall haben.

Das bedeutet: Die Rechnungen für Ihre medizinische Versorgung und die Kosten für Ihren Lohnausfall im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung. Das bietet Ihnen und Ihrer Auftraggeberin oder Ihrem Auftraggeber zusätzliche Sicherheit.

Erinnern Sie Ihre Auftraggeberin oder Ihren Auftraggeber unbedingt daran, eine Unfallversicherung für Sie als Hausangestellte abzuschliessen. Übrigens: Eine Unfallversicherung ist immer an den versichernden Haushalt gekoppelt. Arbeiten Sie in mehreren Haushalten, muss jeder Haushalt eine eigene Unfallversicherung abschliessen.

 

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